Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 27.08.2024
1) Definitionen
a) „Account“ bezeichnet ein Nutzerkonto des Auftraggebers bei einem externen Anbieter (z.B. Plattformen für soziale Medien oder Suchmaschinen), für das der Dienstleister bestimmte vereinbarte Aktivitäten im Namen des Auftraggebers durchführt, sofern dies im Auftrag festgehalten wurde.
b) „Angebot“ beschreibt die spezifische Offerte des Dienstleisters, die die kommerziellen Konditionen für die Erbringung der Vertragsleistungen umfasst (insbesondere den Umfang und die Dauer der Dienstleistungen sowie die Vergütung). Ein Angebot wird durch die Annahme des Auftraggebers und durch eine Auftragsbestätigung zu einem verbindlichen Vertragsverhältnis.
c) „Auftraggebermaterial“ umfasst sämtliche Materialien, Ergebnisse, Software, Dokumente und andere Inhalte, die bei Vertragsbeginn vorhanden sind oder während der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber oder in dessen Auftrag erstellt, entwickelt oder erworben werden.
d) „Dienstleistermaterial“ beinhaltet alle Materialien, Unterlagen und Ergebnisse, die bei Vertragsbeginn vorhanden sind oder während der Vertragslaufzeit vom Dienstleister oder dessen Zulieferern und Subunternehmern erstellt, entwickelt oder erworben werden.
e) „Leistungsbeschreibung“ definiert die technischen und fachlichen Spezifikationen der zu erbringenden Dienstleistungen gemäß einem Angebot.
f) „Schutzrechte“ beinhalten Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte, sowie alle weiteren Rechte, die unter deutschen oder internationalen Gesetzen Schutz geistigen Eigentums bieten.
g) „Vertragsleistungen“ sind die vom Dienstleister zu erbringenden Dienste, wie im Angebot spezifiziert.
h) „Vertrauliche Informationen“ sind alle Daten und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder aufgrund der Umstände als solche betrachtet werden müssen.
2) Vertragsgegenstand; Grundsätze der Leistungserbringung
a) Die Beauftragung des Dienstleisters durch den Auftraggeber zur Erbringung von Vertragsleistungen wird durch eine formgerechte Bestätigung eines Angebots formalisiert.
b) Das Angebot enthält oder verweist auf eine Leistungsbeschreibung, die die spezifischen Details der Vertragsleistungen und die jeweiligen Verantwortlichkeiten der Parteien erläutert.
c) Bei Unstimmigkeiten zwischen den Dienstleistungsbedingungen und dem Angebot hat das Angebot Vorrang.
d) Sollten keine spezifischen Vorgaben vorliegen, übermittelt der Dienstleister die Vertragsleistungen in einem üblichen Format, das dem Vertragszweck entspricht.
e) Der Dienstleister darf zur Erfüllung seiner Vertragspflichten Subunternehmer heranziehen, bleibt jedoch gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich.
f) Die erbrachten Dienstleistungen sind grundsätzlich als Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB zu betrachten. Sollten einzelne Dienstleistungen werkvertraglichen Charakter haben, gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
3) Leistungsänderung
a) Der Auftraggeber ist berechtigt, schriftlich eine Änderung der Vertragsleistungen zu beantragen („Change Request“). Der Auftraggeber muss die gewünschte Änderung dabei genau beschreiben. Kommt eine Einigung über die Änderung zustande („Change“), wird das ursprüngliche Angebot entsprechend modifiziert.
b) Der Dienstleister informiert den Auftraggeber nach Eingang eines Change Requests über die Dauer der erforderlichen Prüfung und eventuell anfallende Kosten. Stimmt der Auftraggeber diesen Bedingungen zu, führt der Dienstleister die Prüfung durch und unterbreitet innerhalb eines angemessenen Zeitraums ein Angebot zur Umsetzung des Change Requests („Change Proposal“), sofern der Change Request nicht abgelehnt wird. Der Dienstleister kann den Change Request ablehnen, wenn dieser technisch oder wirtschaftlich nicht realisierbar ist oder gesetzlichen Vorschriften widerspricht.
c) Nach Vorlage des Change Proposals entscheidet der Auftraggeber über die Annahme. Erfolgt keine Zustimmung des Auftraggebers innerhalb der vorgegebenen Frist, ist der Dienstleister nicht mehr an das Change Proposal gebunden.
d) Der Dienstleister kann ebenfalls einen Change durch ein Change Proposal vorschlagen. Der Auftraggeber prüft diesen Vorschlag sorgfältig. Lehnt der Auftraggeber den Vorschlag ab, trägt er die Verantwortung für die daraus resultierenden Konsequenzen.
e) Ein Change tritt erst in Kraft, wenn er schriftlich von beiden Parteien bestätigt wurde. Bis dahin erbringt der Dienstleister die Leistungen gemäß den bisher geltenden Vereinbarungen.
4) Einrichtung und Verwaltung von Accounts
a) Falls im Angebot vereinbart, führt der Dienstleister als Teil seiner Dienstleistungen spezifische Aufgaben in Bezug auf einen oder mehrere Accounts des Auftraggebers durch, wie etwa die Einrichtung und/oder Betreuung dieser Accounts. Der Auftraggeber bleibt Inhaber des Accounts und damit Vertragspartner des jeweiligen Drittanbieters.
b) Der Auftraggeber muss in Bezug auf die Einrichtung und Betreuung eines Accounts entsprechend mitwirken, wie in Abschnitt 5, insbesondere in Ziffer 5.b (iv) – (vi) festgelegt.
c) Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Erfüllung aller vertraglichen und gesetzlichen Pflichten gegenüber Drittanbietern und Nutzern sowie für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Anweisungen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Inhaberschaft des Accounts stehen. Der Dienstleister ist nicht verantwortlich für Verstöße des Auftraggebers, die auf dessen Anweisungen zurückzuführen sind.
d) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Dienstleister von allen Ansprüchen, Kosten und Schäden freizustellen, die aus einem behaupteten oder tatsächlichen Verstoß gegen seine Pflichten gemäß Ziffer 4.c resultieren, es sei denn, die Verletzung ist nicht vom Auftraggeber zu vertreten.
5) Mitwirkung des Auftraggebers
a) Der Auftraggeber wird alle erforderlichen Mitwirkungen und Beistellungen erbringen, die für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen durch den Dienstleister notwendig sind. Die Vertragserfüllung hängt wesentlich von der Mitwirkung des Auftraggebers ab.
b) Der Auftraggeber stellt dem Dienstleister rechtzeitig alle notwendigen Daten und Informationen zur Verfügung und aktualisiert diese bei Bedarf. Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten zu überprüfen.
c) Der Auftraggeber gewährt dem Dienstleister Zugang zu allen notwendigen Räumlichkeiten, Systemen und Tools. Zudem stellt der Auftraggeber alle erforderlichen Zugangsdaten und Informationen zur Verfügung, die für die Dienstleistung notwendig sind.
6) Abnahme
a) Vertragsleistungen unterliegen einer Abnahme durch den Auftraggeber nur, wenn dies in den Dienstleistungsbedingungen ausdrücklich festgelegt ist, das anwendbare Recht dies erfordert oder der Dienstleister die Leistungen zur Abnahme vorlegt. Das Verfahren hierzu ist in diesen Bedingungen und gegebenenfalls im Angebot näher beschrieben.
b) Sofern im Angebot nicht anders angegeben, erfolgt die Abnahme der Vertragsleistungen innerhalb von zehn (10) Werktagen nach deren Vorlage, vorausgesetzt, die Leistungen sind frei von wesentlichen Mängeln. Wesentliche Mängel sind solche, die die Funktionalität oder Nutzbarkeit signifikant beeinträchtigen. Der Dienstleister verpflichtet sich, unwesentliche Mängel in angemessener Zeit zu beheben.
c) Meldet der Auftraggeber innerhalb der Abnahmefrist wesentliche Mängel nicht, gelten die Vertragsleistungen als abgenommen. Der Auftraggeber muss Mängel innerhalb der Frist schriftlich geltend machen.
d) Teilabnahmen können ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart werden. Mängel, die bei einer Teilabnahme nicht geltend gemacht werden, können später nicht mehr reklamiert werden.
7) Preise und Zahlungsbedingungen
a) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im jeweiligen Angebot festgelegte Vergütung zu zahlen. Die Parteien können entweder Fixpreise oder eine Vergütung nach Aufwand vereinbaren.
b) Da Tim Reimann gemäß § 19 UStG als Kleinunternehmer gilt, wird keine Umsatzsteuer berechnet. Alle Preise verstehen sich daher netto und ohne Umsatzsteuer.
c) Rechnungsstellung erfolgt nach Erbringung der jeweiligen Vertragsleistungen, sofern im Angebot kein anderer Zahlungsplan festgelegt ist. Bei fortlaufenden Dienstleistungen wird monatlich zu Beginn des Folgemonats abgerechnet.
d) Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt fällig.
8) Geistiges Eigentum
a) Auftraggebermaterial: Alle Schutzrechte am Auftraggebermaterial verbleiben beim Auftraggeber. Der Auftraggeber räumt dem Dienstleister jedoch das Recht ein, das Material zur Erbringung der Vertragsleistungen zu nutzen, zu bearbeiten und öffentlich zugänglich zu machen.
b) Dienstleistermaterial: Der Dienstleister behält alle Schutzrechte am Dienstleistermaterial. Er gewährt dem Auftraggeber ein einfaches, dauerhaftes Nutzungsrecht für das im Rahmen der Dienstleistungen überlassene Material, soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung der Vertragsleistungen erforderlich ist.
9) Gewährleistung
a) Die Gewährleistung bezieht sich nur auf Vertragsleistungen, die als werkvertragliche Leistungen gelten oder vertraglich so vereinbart sind. Der Dienstleister gewährleistet, dass die Vertragsleistungen frei von Mängeln sind, entsprechend der im Angebot definierten Beschaffenheit.
b) Tritt ein Mangel auf, ist der Dienstleister berechtigt, diesen durch Nachbesserung oder Ersatzleistung zu beheben. Die Wahl der Methode obliegt dem Dienstleister.
c) Mängel sind dem Dienstleister innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Entdeckung schriftlich zu melden.
d) Der Auftraggeber ist nur dann berechtigt, Mängel selbst oder durch Dritte zu beseitigen, wenn der Dienstleister die Mangelbeseitigung endgültig ablehnt oder nach einer angemessenen Frist keine Abhilfe schafft.
e) Ansprüche wegen Mängeln verjähren zwölf (12) Monate nach Erbringung der jeweiligen Vertragsleistung.
10) Haftung für Materialien und Rechte Dritter
a) Auftraggebermaterial: Der Auftraggeber gewährleistet, dass das von ihm bereitgestellte Material frei von Rechten Dritter ist und keine rechtswidrigen Inhalte enthält. Er verpflichtet sich, den Dienstleister von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund von Verstößen gegen diese Gewährleistung entstehen.
b) Dienstleistermaterial: Der Dienstleister stellt sicher, dass die Vertragsleistungen frei von Schutzrechten Dritter sind, die deren Nutzung einschränken könnten. Bei Ansprüchen Dritter wegen Rechtsverletzungen wird der Dienstleister entweder die erforderlichen Rechte erwerben oder die Vertragsleistungen so anpassen, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.
11) Haftung
a) Der Dienstleister haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie gemäß den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
b) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Dienstleisters auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.
c) Die Haftung für indirekte Schäden, wie entgangenen Gewinn oder Betriebsausfall, ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
d) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren in zwölf (12) Monaten, es sei denn, sie beruhen auf unerlaubter Handlung.
12) Vertraulichkeit
a) Beide Parteien verpflichten sich, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung besteht auch zehn Jahre nach Vertragsende fort.
b) Muss vertrauliche Information gesetzlich oder behördlich offengelegt werden, so wird die betroffene Partei die andere Partei vorab informieren und ihr die Möglichkeit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
c) Der Dienstleister darf vertrauliche Informationen seinen Beratern zugänglich machen, sofern diese entweder einem gesetzlichen Berufsgeheimnis unterliegen oder vertragliche Schweigepflichten akzeptiert haben.
13) Datenschutz
Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze. Erfolgt im Rahmen der Dienstleistungen die Verarbeitung personenbezogener Daten, wird eine entsprechende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.
14) Gesetzliche Bestimmungen und Gerichtsstand
Die Nutzung der Dienstleistungen muss allen relevanten gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Passau. Es gilt ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15) Laufzeit und Kündigung
Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Unterzeichnung und gilt für die vereinbarte Dauer. Es verlängert sich automatisch um jeweils zwölf Monate, wenn nicht drei Monate vor Laufzeitende gekündigt wird.
16) Schlussbestimmungen
Änderungen der AGB bedürfen der Schriftform. Die AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung.
Selbstverantwortung und Rechtsbeständigkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden vom Dienstleister selbst erstellt. Es wurde darauf geachtet, alle relevanten rechtlichen Aspekte abzudecken, die für eine klare und faire Geschäftsbeziehung zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber notwendig sind. Eventuelle Mängel in der Formulierung oder unbeabsichtigte Formulierungsfehler in diesen Geschäftsbedingungen stellen keinen ausreichenden Grund für die Ungültigkeit des gesamten Dokuments oder einzelner Bestimmungen dar. Sollten einzelne Formulierungen dieser AGB rechtlich unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin in vollem Umfang wirksam. Dies gilt auch für den Fall, dass sich herausstellt, dass eine Regelungslücke besteht. Die Parteien verpflichten sich in einem solchen Fall, die unwirksame oder lückenhafte Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ziel der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.